Besucherregeln aufgrund der Covid-19 Situation ab Montag dem 12. Dezember 2021
FFP2 Maskenpflicht im gesamten Gebäude (auch im Bewohnerzimmer)
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Der Verein St. Raphael gehört zum begünstigten Empfängerkreis der mildtätigen Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Einrichtungen gemäß § 4 a Abs. 2 Z.3lit.a bis c EStG. mit Wirksamkeit am 09.12.2013.
Bitte geben Sie als Verwendungszweck unbedingt „Spende“ an. Sollten Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen wollen, bitten wir Sie, am Einzahlungsbeleg Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse bekannt zu geben.